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Verbandsgemeinderat am 08.10.2009

Die Wahl von Kerstin Jordan (SPD) zur 2. Beigeordneten und der Haushaltsabschluss für das Jahr 2008 waren die Hauptpunkte der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates.

1. Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes.
Peter Beutel (SPD) konnte an der konstituierenden Sitzung nicht teilnehmen und wurde des halb erst in der zweiten Sitzung des VG-Rates verpflichtet.

2. Wahl des/der 2. Beigeordneten
In der konstituierenden Sitzung hatte der Rat die Zahl der Beigeordneten in der Hauptsatzung von einem auf zwei erhöht. Da diese Änderung erst rechtskräftig werden musste, konnte die Wahl des/der 2. Beigeordneten erst in der heutigen Sitzung erfolgen.
Für die SPD schlug der Fraktionsvorsitzende Helmut Varnay, Kerstin Jordan vor. Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht. In geheimer Wahl stimmten 21 Ratsmitglieder für Kerstin Jordan. 4 Ratsmitglieder stimmten mit Nein und 2 Stimmen waren ungültig.
Direkt im Anschluss an die Wahl wurde Frau Jordan in vereidigt und in das Amt eingeführt.

3. Nachwahlen zum Schulträgerausschuss
Da die Eltern- und Lehrervertreter erst nach Beginn des neuen Schuljahres von den Schulen vorgeschlagen werden, wurden diese nun vom Rat offiziell in den Schulträgerausschuss gewählt.

4. Haushaltsabschluss und Rechnungsprüfung für das Jahr 2008
Der Kämmerer der VG-Kandel, Herr Geiss, unterrichtete den Rat über den Haushaltsabschluss 2008. Der Verwaltungshaushalt schloss mit einem Volumen von 5.949.271,00 €. Dies bedeutet gegenüber den Planansatz von 5.967.100,00 € eine geringfügige Verbesserung. Eine deutliche Abweichung vom Planansatz gab es im Vermögenshaushalt. Hier waren 960.350,00 € an Ausgaben geplant. Tatsächlich wurden aber nur 703.292,00 € ausgegeben. Dies ist hauptsächlich darauf zurück zuführen, dass das geplante Bienwaldinformationszentrum (Planansatz: 250.000,00 €)noch nicht gebaut wurde. Zum Jahresende 2008 verfügte die VG-Kandel über eine allgemeine Rücklage von 578.640,00 €.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss, Roland Laubach (SPD), berichtete, dass es bei der Rechnungsprüfung keine Beanstandungen gegeben habe. Er empfahl dem Rat die Entlastung zu erteilen.
Bei einer Enthaltung folgte der Rat dieser Empfehlung.

5. Beschluss über das Bekanntmachungsorgan für dringliche Bekanntmachungen.
Da nach einer EU-Regelung das Bekanntmachungsorgan nicht mehr in der Hauptsatzung genannt werden darf. Muss dies mit einem "normalen" Beschluss geregelt werden.
Der Rat beschloss deshalb, dass dringende Bekanntmachungen die nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden können, wie bisher in der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" bekannt gemacht werden.

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