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Klausurtagung am 17.11.2017:

Der CDU-Gemeindeverband und die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat Kandel berieten über Schwerpunktthemen und die Haushaltplanung 2018/2019 - Niedermeier: „Forderungen aus dem Bürgermeisterwahlkampf fließen in den Haushalt mit ein!“

Am Samstag, 18. November 2017 trafen sich die Mandatsträger und Mitglieder CDU in der Verbandsgemeinde Kandel zur Klausurtagung, zu der Michael Niedermeier Gemeindeverbandsvorsitzender und Josef Vollmer Fraktionsvorsitzender  zusammen eingeladen haben.
Dabei standen die Schwerpunktthemen der Verbandsgemeinde zur Diskussion, die sich am Haushaltsplan 2018/2019 orientieren.
Timo Pust, Leiter des Fachbereichs Finanzen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, stellte den Anwesenden den Entwurf des Haushaltsplanes mit den prägendsten Ausgabepunkten und dem Personalstellenplan vor. In der anschließenden Beratung wurde vor allen Dingen die Planung hinsichtlich der Zukunft der Grundschulturnhallen in Freckenfeld und Minfeld beraten. Hier sind große Kostenblöcke im Haushaltsplan integriert, die noch erheblichen Diskussionsbedarf in den kommenden Monaten haben werden. Fraktionsvorsitzender Josef Vollmer: „Wir sind uns darüber einig, dass an beiden Standorten etwas passieren muss. Die Details hierzu müssen aber unabhängig vom Beschluss des Haushaltsplanes beraten werden!“

Weitere großer Baustein ist die geplante bauliche Erweiterung der Grundschule Kandel. Vor dem Hintergrund der fehlenden Räumlichkeiten für die Unterbringung der Mensa, eines Ganztagsraums und eines Mehrzweckraums sind hier Mittel zur Planung für einen möglichen Neubau im Haushalt eingeplant. „Wir haben im Schulträgerausschuss klar gemacht, dass die Stadt Kandel im Stadtrat äußern soll was die Stadt will oder nicht. Was ihr wichtiger ist und was nicht“, so Michael Niedermeier. Hintergrund ist, dass Teile des Pausenhofes im Grundstückseigentum der Stadt Kandel stehen und die Verbandsgemeinde somit das Einverständnis der Stadt braucht um baulich erweitern zu können. „Aufgrund der Tatsache, dass auf einem Teil des Pausenhofs das Festzelt für Mai- und Oktobermarkt steht ist die Stadtspitze nicht bereit mehr bauliche Erweiterungsmöglichkeiten freizugeben als den südlichen Grundstücksbereich. Eine Diskussion über die unbedingte Notwendigkeit des Festzeltbetriebes genau an dieser Stelle im Gegensatz zu einer dringend notwendigen baulichen Erweiterung der Grundschule möchte die Stadtspitze um Bürgermeister Tielebörger nicht führen. Wir finden, dass darüber der Stadtrat öffentlich beraten, diskutieren und schließlich entscheiden soll“, erklären Niedermeier, Vollmer und VG-Beigeordneter Norbert Knauber.

Michael Niedermeier hält zusammenfassend fest, dass die gestalterischen und ebenfalls notwendigen Elemente in diesem Haushalt aus den Forderungen seines Bürgermeisterwahlkampfes entstanden sind. „Die von mir als eine Kernforderung im Wahlkampf formulierte Erarbeitung eins Starkregen- und Hochwasserschutzkonzeptes für die gesamte Verbandsgemeinde ist bereits in aktuellen Haushalt berücksichtigt und wird auch im Haushalt 2018/2019 enthalten sein. Die kontinuierliche Aussage von Bürgermeister Poß, dass die Verbandsgemeinde dafür nicht zuständig sei, ist damit endgültig widerlegt“, freut sich Niedermeier, der sich gleichzeitig darüber ärgert, dass dies schon viel früher hätte passieren können. Es müsse nun zügig vorankommen, dass die Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich geschützt werden können.

Auch weißt Michael Niedermeier gemeinsam mit Josef Vollmer und Norbert Knauber darauf hin, dass die Forderung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung als eine Forderung aus dem Bürgermeisterwahlkampf 2016 im künftigen Haushalt mit Planungskosten Berücksichtigung findet. Niedermeier: „Wir wissen, dass dieser Vorschlag bei der SPD-Fraktion auf gewissen Widerstand stößt, deren Argumentation wir allerdings nicht ganz nachvollziehen können. Geschwindigkeitsbegrenzungen ganz besonders dann, wenn diese aus Sicherheitsaspekten heraus eingeführt wurden, sind nur durch Kontrolle einzuhalten!“

Alle sind sich einig, dass der Haushalt in der vorliegenden Form beschlossen werden kann „Unsere Handschrift ist deutlich zu erkennen!“

Klausur 2017 - A
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