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Verbandsgemeinderat am 25.09.2018:

Mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt in Erlenbach und der Rheinstraße in Kandel hatte sich der VG-Rat in seiner Septembersitzung zu befassen. Weiter standen noch die Klärschlammverwertung, eine Anpassung des Flächennutzungsplans und zwei Satzungen auf der Tagesordnung.


1. Ausbau der Ortsdurchfahrt Erlenbach.

In einer Gemeinschaftsmaßnahme der Ortsgemeinde Erlenbach, der Verbandsgemeindewerke Kandel und des Landesbetrieb Mobilität (LBM) soll die Ortsdurchfahrt Erlenbach (L542) ausgebaut werden.
Zu Submission lag leider nur ein Angebot vor, welches deutlich höher ausgefallen war als die Kostenberechnung des planenden Ingenieurbüros. Statt der berechneten Kosten von 675.148,29 € für die gesamte Maßnahme lag das Angebot bei 852.216,19 €. Mit dem LBM habe man lange diskutiert, ob die Ausschreibung aufgehoben wird und im Winter erneut ausgeschrieben werden soll. Aufgrund der Marktsituation sein es aber wenig wahrscheinlich, dass dann ein besseres Ergebnis erzielt werde kann. Deshalb schlage die Verwaltung vor die Aufträge zu vergeben. Bei den VG-Werken beträgt die Auftragssumme 197.193,13 € (geplant waren: 148.561,55 €). Josef Vollmer (CDU) bedauerte, dass nur ein Angebot vorlag. So habe man keinerlei Vergleich.
Einstimmig vergab der Rat den Auftrag an die Firma Gerst & Juchem GmbH&Co.KG aus Edenkoben.


2. Ausbau der Rheinstraße in Kandel.

Bei der Rheinstraße in Kandel war die Situation ähnlich der in Erlenbach. Die gemeinsame Maßnahme der Stadt Kandel, der VG-Werke und des LBM erbrachte ein deutlich höheres Submissionsergebnis als erwartet. Einziger Unterschied es hatten drei Firmen ein Angebot abgegeben.
Statt der geplanten Kosten für die VG-Werke von 809.750,69 € lag das günstigste Angebot bei 1.264.486,82 €. Da die beiden anderen Angebot noch höher waren, war man auch hier zum Ergebnis gekommen, dass eine neue Ausschreibung nichts bringen wird.
Auch hier vergab der Rat den Auftrag an die Firma Gerst Bau & CO.KG aus Edenkoben.
Zur Finanzierung der Maßnahme müssen einige andere Projekte verschoben werden. Wie Werkleiterin Inge Grein betonte sei das aber möglich.


3. Beitritt zur Kommunalen Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz.

In der Vergangenheit wurde der Klärschlamm fast vollständig über den Maschinenring auf Äcker in der VG-Kandel ausgebracht. Durch verschärfte Vorschriften wird dies immer schwieriger. Bereits im laufenden Jahr musste ein Teil des Schlammes in die Müllverbrennung gegeben werden und etliche Tonnen warten noch in der Kläranlage auf ihre Verwertung.
Da viele Gemeinden vor der gleichen Situation stehen, wurde die Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz gegründet. Über die gemeinsame Gesellschaft erhofft man sich bessere Preis zu erzielen wie wenn jede Gemeinde ihre relativ kleinen Mengen selbst verwertet.
Der Rat stimmte dem Beitritt grundsätzlich zu. Die Verwaltung muss nun noch die Verträge ausarbeiten.


4. Anpassung der interkommunalen Vereinbarung Windkraft.

Um eine Wildwuchs von Windrädern zu verhindern, haben die Städte und Verbandsgemeinden im Landkreis Germersheim eine interkommunale Vereinbarung getroffen. In dieser Vereinbarung sind die Flächen für Windenergieanlagen festgeschrieben. Im Bereich der Gemeinden Lustadt, Zeiskam und Freisbach sollen nun 6 neue Windräder gebaut werden. Hierzu muss die Vereinbarung geändert werden. Ohne Diskussion stimmte der Rat der Änderung zu.


5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich Barthelsmühle.

Die Stadt Kandel hat für den Bereich der Barthelsmühle (Minderslachen) ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Die zZt. leer stehende Mühle und das umliegende Gelände soll, nach dem Willen der Besitzer, einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierzu ist es nötig das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen. Der Rat stimmte der dafür notwendigen Änderung des FNP einstimmig zu.


6. Erneuerung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer.

Der Gemeinde- und Städtebund hat für die Erhebung der Vergnügungssteuer eine neue Mustersatzung erarbeitet. Diese Mustersatzung wurde nun von der VG-Kandel übernommen. Die wichtigste Änderung betrifft den Bereich der Spielautomaten. Wurde die zu zahlende Steuer bisher über den “Einspielwert” errechnet, dies ist sehr aufwendig, wird in Zukunft der Spieleinsatz (das eingeworfene Geld) bewertet. Die Verwaltung rechnet mit weniger Arbeit aber gleich hohem Steueraufkommen.


7. Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für angemietete Wohnungen zur Unterbringung von Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Obdachlosen

In dieser Satzung wird geregelt wie viel die untergebrachten Personen an die Verbandsgemeinde zahlen müssen (Wenn sie zahlungsfähig sind, was meist nicht der Fall ist). Um der Verwaltung auch hier die Arbeit zu erleichtern wurden nun pauschalierte Sätze ermittelt. Die Wohnungen wurden in 3 Qualitätsstufen eingeteilt und entsprechende Durchschnittswerte ermittelt.
Weiter wurden die Nutzungsrechte genauer geregelt. Das gleiche gilt für die Betretungsrechte.

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